Definition der Mediation
Mediation ist ein aussergerichtlicher Konfliktlösungsweg. Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren bestimmen die Parteien selbst über ihre Möglichkeiten und die Ergebnisse. Die in der Mediation angewandten Verfahren, Methoden und Techniken sind Gesprächs- und Verhandlungshilfen für die Parteien.
Vorteile der Mediation
Die wichtigsten Vorteile der Mediation gegenüber den herkömmlichen Gerichtsverfahren sind:
- Mediation blickt vorwärts – ist damit zukunftsorientiert. Vor Gericht wird hingegen eher die Vergangenheit bewältigt.
- Persönliche Beziehungen zwischen streitenden Parteien werden durch die Mediation wieder hergestellt oder erhalten.
- Vor Gericht stehen sich normalerweise zwei Parteien gegenüber. Häufig sind aber bei den Parteien noch andere Personen vom Konflikt betroffen. Die Mediation erlaubt den Einbezug von mehreren Parteien in ein Verfahren, auch von Parteien, die formal als Unbeteiligte gelten. Es kann in einer Mediation unter Umständen ein ganzes soziales bzw. wirtschaftliches Netz erfasst werden: Bei einem Nachbarstreit, nicht nur die Grundeigentümer sondern auch die Mieter; bei einem Baumangel, nicht nur der Unternehmer sondern auch Subunternehmer, den Architekten oder die Versicherungen.
- Einigungen, welche die Parteien auf dem Weg der Mediation selber erarbeiten, haben in der Regel länger Bestand als Gerichtsurteile.
Grenzen der Mediation
Die Mediation hat aber auch Grenzen. Sie ist nicht der geeignete Weg,
- wenn nur die eine Partei ein Mediationsverfahren will;
- wenn der Personenkreis, der in die Mediation einbezogen werden müsste, nicht klar eingegrenzt werden kann. Personen, welche nicht in den Schlichtungsprozess einbezogen werden, können die Einigung nachträglich noch in Frage stellen;
- wenn eine grundlegende Rechtsfrage gelöst werden sollte. Mediation verschafft «Einzelfallgerechtigkeit». Die Ergebnisse von Mediationen tragen nichts zur Rechtsfortentwicklung bei. Allerdings tun das aber auch gerichtliche Vergleiche nicht;
- wenn zwischen Parteien massive Gewalt ausgeübt wurde, was unter Nachbarn zuweilen vorkommen kann.
Grundsätze der Mediation
Freiwilligkeit
Die Parteien und der Mediator nehmen freiwillig am Mediationsprozess teil. Ein Ausstieg ist jederzeit möglich.
Neutralität des Mediators
Gegenüber den Streitparteien ist der Mediator strikt neutral. Er hilft ihnen zu einer allseitigen Konfliktlösung. Aus dieser Neutralität heraus kann ein Mediator nicht zuerst der Anwalt einer Partei sein und später die Mediatorenrolle übernehmen. Umgekehrt ist es einem Mediator verwehrt, nach der Mediation eine Partei als Anwalt zu vertreten. Der Mediator hat auch keine Entscheidungskompetenz.
Parteiverantwortlichkeit
Der Mediationsprozess liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Parteien. Sie bestimmen Beginn, Verlauf und Ende. Die Parteien entscheiden auch, welche Streitpunkte behandelt werden sollen und welche nicht. Der Mediator bestimmt nur den formellen Ablauf der Verhandlung und strukturiert die Gespräche. Es sind die Parteien, welche die für sie adäquate Streitlösung finden. Der Mediator begünstigt durch seine Interventionen diesen Prozess. Er hilft, wie eine Hebamme dem Kind, der «Streitlösung» auf die Welt.
Vertraulichkeit
Informationen aus dem Mediationsverfahren sind vertraulich. Sie sollen ohne Einwilligung der Parteien in späteren Verfahren nicht preisgegeben werden. Der Mediator kann und darf nach Abschluss der Mediation nicht als Zeuge, Gutachter oder Anwalt für eine der Parteien tätig werden.