Einsatzmöglichkeiten der Mediation

Konfliktarten beim Bauen
Nachbarstreit
Umweltkonflikt
Bauvertragsstreitigkeit
Weitere Einsatzmöglichkeiten

Konfliktarten beim Bauen

Im Zusammenhang mit der Planung, der Erstellung und dem Betrieb von Bauten und Anlagen sind drei Arten von Konflikten auszumachen. Sie können in allen Bauphasen auftauchen. Neben gemeinsamen Merkmalen unterscheiden sich die drei Arten in einigen Punkten.

Streitarten

Arten von Baustreitigkeiten

 

Nachbarstreit

Kennzeichen des Nachbarstreits sind:

  • Beteiligt sind Personen, die neben- oder untereinander wohnen.
  • Es sind relativ wenige Personen beteiligt.
  • Die Auswirkungen des betreffenden Vorhabens sind lokal.
  • Die Beziehung zwischen Nachbarn ist eine soziale Dauerbeziehung.
  • Emotionale Aspekte spielen eine grosse Rolle.
  • Das Streitobjekt ist eine kleinere bis mittlere Baute oder Anlage.

Der Nachbarstreit ist in vielem mit dem Familienstreit verwandt.

Ein Grenzkonflikt auf den Punkt gebracht: «Ein lustiges Filmchen».

Umweltkonflikt

Kennzeichen des Umweltkonflikts sind:

  • Beteiligt sind Personen, die in einem mittleren bis grösseren Umkreis der betreffenden Baute oder Anlage wohnen.
  • Es schalten sich auch Umweltschutzverbände ein.
  • Es sind relativ viele Beteiligte.
  • Die Parteien können häufig nicht völlig frei über den Streitgegenstand verfügen. Es braucht für die Umsetzung von Verhandlungsergebnissen auch noch Verfügungen von Behörden verschiedener Stufen. Diese Behörden sind an zwingende Normen gebunden und haben allenfalls nur einen kleinen Ermessensspielraum.
  • Die Auswirkungen des betreffenden Vorhabens sind mindestens regional.
  • Das Vorhaben hat auch politische Dimensionen.
  • Emotionale Aspekte spielen insofern eine grosse Rolle, als teilweise existenzielle Ängste bestehen (Angst vor Atomenergie, vor Boden- und Gewässerverschmutzung, vor Strahlen).
  • Das Streitobjekt ist eine mittlere bis grössere Baute oder Anlage.
  • Die betreffende Baute oder Anlage muss häufig irgendwie oder irgendwo gebaut werden (Endlagerung von Atomabfällen, Sonderabfallverbrennungsanlage, Mobilfunkanlage).

 

Bauvertragsstreitigkeit

Beteiligt sind bei Bauvertragsstreitigkeiten in erster Linie Personen, die einen Bauvertrag (Kauf, Werkvertrag, Auftrag, Architekten- oder Ingenieurvertrag, General- oder Totalunternehmervertrag) untereinander abgeschlossen haben. Zusätzlich kommen noch Personen ins Spiel, welche nur mit einer der beiden Vertragsparteien in vertraglicher Beziehung stehen (z.B. der Subunternehmer ist nicht Vertragspartner des Bauherrn oder Versicherungen, Arbeitnehmer der verschiedenen Beteiligten).

Beziehungen_Bau

Vertragsbeziehungen beim Bau

 

Manchmal sind wenige Personen, manchmal ganz viele beteiligt.

Die Beziehung unter den Parteien kann einmalig sein, aber auch dauerhaft konzipiert sein (Unternehmer ‑ Lieferant, Architekt ‑ immer wieder berücksichtigter Bauunternehmer).

Es stellen sich häufig komplizierte bautechnische Fragen, die innert kurzer Zeit gelöst werden sollten, um die Fertigstellung des betreffenden Bauwerkes sicherzustellen.

Emotionale Aspekte spielen unter Umständen eine grosse Rolle (langjährige Geschäftsbeziehung, welche sich zur Freundschaft entwickelt; Stararchitekt, dessen Entwurf durch die Bauherrschaft banalisiert wird, aber auch Vorurteile über Nationalitäten oder Berufsgattungen).

Es ist klar, dass in dieser Konstellation zahlreiche Konflikte entstehen können. Klassische Konfliktstoffe sind etwa:

  • Präzise vertragliche Abmachungen fehlen.
  • Abmachungen werden nicht eingehalten (Qualität, Quantität und Termine).
  • Es werden Leistungen erwartet, welche gar nicht geschuldet sind.
  • Koordination unter den Beteiligten ist mangelhaft.
  • Abmahnungen werden nicht gemacht.
  • Mängelbehebung erfolgt nicht.
  • Vereinbarte Zahlungen werden nicht geleistet.

 

Weitere Einsatzmöglichkeiten

  • Streitigkeiten zwischen Unternehmen oder öffentliche Institutionen
  • Streit zwischen Geschäftspartnern
  • Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Konflikte in Familienbetrieben
  • Innerbetriebliche Streitigkeiten, z.B. Mitarbeiter oder Abteilungen untereinander, Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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